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Question 42

Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut Amateurfunkgesetz (AFuG) nicht betrieben werden?

  1. zum geschäftsmäßigen Erbringen von TelekommunikationsdienstenBonne réponse
  2. zur Erforschung der atmosphärischen Wellenausbreitung
  3. zur Kommunikation mit Weltraumfunkstellen
  4. zu experimentellen Studien

Explication

Geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste liegen außerhalb des gesetzlich bestimmten, persönlichen und nichtwirtschaftlichen Amateurfunkzwecks. Technische Experimente, Ausbreitungsforschung und Kommunikation mit Amateurfunkstellen im Weltraum passen dagegen zum Dienstzweck.

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Question 42: Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena