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Question 43

Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden? Eine Amateurfunkstelle darf ...

  1. nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.
  2. nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.Bonne réponse
  3. nach Anzeige des Gewerbes unter Angabe des Rufzeichens zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.
  4. zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden.

Explication

Amateurfunk ist nach dem AFuG ein persönlich motivierter, nicht gewerblich-wirtschaftlicher Funkdienst. Eine Gewerbeanzeige oder Einzelgenehmigung kann deshalb keinen kommerziellen Telekommunikationsbetrieb über eine Amateurfunkstelle legalisieren.

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Question 43: Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena