Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung vorübergehend einer anderen Person übertragen? Die Amateurfunkzulassung ist ...
nach vorheriger Anzeige bei der Bundesnetzagentur an Personen im gleichen Haushalt übertragbar.
übertragbar, wenn es sich bei der Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt.
übertragbar, wenn es sich um ausländische Funkamateure handelt, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.
an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden und nicht übertragbar.✓Bonne réponse
Explication
Die Amateurfunkzulassung ist eine persönliche öffentlich-rechtliche Berechtigung und bleibt an die in der Urkunde bezeichnete Person gebunden. Prüfungserfolg, Haushaltszugehörigkeit oder ein vorübergehender Auslandsaufenthalt machen sie nicht übertragbar.