Ist nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) für die Erteilung einer Amateurfunkzulassung ein Mindestalter erforderlich?
Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht ab Klassen E ein Mindestalter von 16 Jahren vor.
Für die Erteilung der Klasse A ist die Volljährigkeit Voraussetzung.
Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht kein Mindestalter vor.✓Bonne réponse
Das Mindestalter für die Antragstellung beträgt 15 Jahre.
Explication
Das AFuG knüpft die Erteilung einer Amateurfunkzulassung nicht an ein Mindestalter. Altersgrenzen von 15, 16 oder 18 Jahren lassen sich daher weder allgemein noch aus einer bestimmten Klasse ableiten.