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Question 61

Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem Wasser- oder Luftfahrzeug eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?

  1. Wenn der Funkamateur auch Inhaber eines Flugfunk- oder Seefunkzeugnisses ist, benötigt er keine Sondergenehmigung.
  2. Es ist in jedem Fall eine Sondergenehmigung erforderlich.
  3. Bei Strahlungsleistungen von über 10 W EIRP ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
  4. Es ist keine Sondergenehmigung erforderlich.Bonne réponse

Explication

Für Amateurfunkbetrieb in einem Wasser- oder Luftfahrzeug verlangt die AFuV keine besondere BNetzA-Genehmigung. Maßgeblich bleiben jedoch die Zustimmung der verantwortlichen Führung und die übrigen Betriebsregeln; Leistung oder zusätzliche Funkzeugnisse schaffen keinen gesonderten Genehmigungstatbestand.

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Question 61: Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena