Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.✓Bonne réponse
Explication
Der reine Empfang von Amateurfunkaussendungen ist erlaubnisfrei; die persönliche Sendeberechtigung wird dafür nicht benötigt. Ein historisches Hörerrufzeichen oder die Anerkennung als SWL ist ebenso wenig Voraussetzung wie eine besondere TKG-Zulassung des Empfängers.