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Question 88

Unter welcher Voraussetzung nach der Amateurfunkverordnung (AFuV) darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?

  1. Wenn er eine gültige Rufzeichenzuteilung für ein Ausbildungsrufzeichen besitzt
  2. Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E istBonne réponse
  3. Nur wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A ist
  4. Nur wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist

Explication

Ausbildungsfunkbetrieb darf ein zugelassener Funkamateur der Klasse A oder E anleiten. Eine besondere Ausbildungsrufzeichenzuteilung, ein Mindestjahr Zulassungsbesitz oder ausschließlich Klasse A verlangt die AFuV dafür nicht.

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