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Frage 36

Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Standortbescheinigung erhalten?

  1. Der Funkamateur kann auch auf Antrag keine Standortbescheinigung der BNetzA erhalten.
  2. Die Standortbescheinigung kann mit der IT-Anwendung "Watt-Wächter" erstellt werden.
  3. Die BNetzA stellt mit der Zuteilung des Rufzeichens eine Standortbescheinigung aus.
  4. Die BNetzA stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.Richtige Antwort

Erklärung

Das AFuG eröffnet Funkamateuren die Standortbescheinigung auf Antrag bei der BNetzA. Sie entsteht weder automatisch mit der Rufzeichenzuteilung noch durch eine selbst ausgeführte Berechnung in einer Bewertungsanwendung.

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Frage 36: Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena