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Frage 37

Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen?

  1. Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.Richtige Antwort
  2. Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
  3. Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
  4. Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.

Erklärung

Für selbstgebaute Amateurfunkgeräte darf der Funkamateur den Grad der eigenen Störfestigkeit selbst festlegen. Diese Sonderstellung betrifft nicht die Pflicht, andere Betriebsmittel vor Störungen zu schützen, und verlangt auch keine Gleichheit mit seriengefertigten Geräten.

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Frage 37: Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena