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Frage 68

Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?

  1. Als Nachweis zur Abrechnung der Frequenznutzungsbeiträge
  2. Zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer FragenRichtige Antwort
  3. Zur Überprüfung der Qualifikation des Funkamateurs und des Inhalts seiner Aussendungen
  4. Als Nachweis für die Einhaltung von Grenzwerten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Erklärung

Die BNetzA darf Betriebsnachweise anfordern, um Störungsursachen zu untersuchen oder frequenztechnische Sachverhalte zu klären. Sie dienen nicht einer erneuten Wissensprüfung, Beitragsabrechnung oder dem EMVU-Nachweis der Antennenanlage.

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Frage 68: Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena