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Frage 94

Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?

  1. Er muss im Besitz eines Amateurfunkzeugnisses sein, dass der Klasse der Klubstation entspricht.
  2. Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
  3. Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.Richtige Antwort
  4. Er muss Mitglied in der Gruppe der Funkamateure sein, die die Klubstation betreibt.

Erklärung

Für die Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens ist eine eigene Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. Bloßer Prüfungsnachweis, Gruppenmitgliedschaft oder Besitz der höchsten Klasse ersetzt diese persönliche Betriebsberechtigung nicht.

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Frage 94: Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena