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Question 42

Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut Amateurfunkgesetz (AFuG) nicht betrieben werden?

  1. zum geschäftsmäßigen Erbringen von TelekommunikationsdienstenCorrect answer
  2. zur Erforschung der atmosphärischen Wellenausbreitung
  3. zur Kommunikation mit Weltraumfunkstellen
  4. zu experimentellen Studien

Explanation

Geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste liegen außerhalb des gesetzlich bestimmten, persönlichen und nichtwirtschaftlichen Amateurfunkzwecks. Technische Experimente, Ausbreitungsforschung und Kommunikation mit Amateurfunkstellen im Weltraum passen dagegen zum Dienstzweck.

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Question 42: Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena